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Dieter Baumann

DLV blickt gespannt auf 18. April

Kommt Startnummer 14322 beim Hamburg-Marathon zum Einsatz?


04.04.01 (fc) Der 18. April ist der Termin, der es nun vielleicht – salopp ausgedrückt – „bringen soll“. An diesem Tag beschäftigt sich wieder einmal das Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Fall Dieter Baumann. Der DLV erhofft sich davon nun eine grundsätzliche Entscheidung im Rechtswirrwarr, das allen voran der kürzliche Baumann-Start bei den Hallen-Meisterschaften in Dortmund vor Augen geführt hatte.

„Nur so kommen wir zu Klarheiten in diesem Verfahren“, sagt DLV-Generalsekretär Frank Hensel. Der neue DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop hatte bereits unmittelbar nach seiner Wahl in Wunsiedel ein letztinstanzliches Urteil als das Nonplusultra im Zwiespalt zwischen nationalem Recht und internationalem Sportrecht (IAAF) angeführt.

Zuletzt hatte das Landgericht Darmstadt der Petition des deutschen Verbandes rechtgegeben und beschlossen, dass das Recht eines einzelnen gegenüber dem Recht einer Gruppe zurückzustehen hat. Das Oberlandesgericht könnte nun zu dem bedeutenden Entscheid kommen, ob das nationale Recht grundsätzlich Vorrang genießt. Hensel betont auch, dass „sich die Position des DLV nicht verändert hat.“ Das OLG Frankfurt hatte Ende Februar den Verband in das Dilemma gestürzt, dass man sich einer gerichtlichen Entscheidung auf deutschem Boden beugen muss, obwohl für den DLV auch die IAAF-Sperre verbindlich ist.

Nun kündigt sich leise, aber doch unübersehbar möglicherweise ein vergleichbares Szenario beim Hamburg-Marathon, der vier Tage nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht stattfindet, an. Dieter Baumann gab fristgerecht seine Meldung ab und bekam auch die Startnummer 14322 zugeteilt. Ob diese wirklich an der Startlinie, von Baumann getragen, zu finden sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Allen voran ist das OLG-Urteil vom 18. April der Wegweiser. Schließt sich das Gericht der Ansicht des Landgerichtes an, bedeutet das für den Tübinger in seinem Rechtskampf eine Niederlage und einen Rückschlag. Geht der Läufer ein weiteres Mal als Sieger auf Rechtsebene hervor, muss sich vor allem der Veranstalter in Hamburg mit einigen Fragen beschäftigen. Ist der Marathon eine internationale Veranstaltung, bei der die Sperre durch den Weltverband über allem anderen thront? Ist man, aus welchen Gründen auch immer, verpflichtet, Baumann starten zu lassen? Droht gegebenenfalls wieder eine Suspendierung bzw. Sperre der anderen Läufer, in diesem Fall rund 20.000?

Das sind nur die wichtigsten der Fragen, auf die derzeit so keiner recht eine Antwort hat. Auch Frank Hensel verweist auf den 18. April und der HLV als Veranstalter will sich ebenso erst nach diesem Gerichtstermin zu der (Rechts)Lage äußern. Die gespannten Blicke richten sich deshalb schon jetzt auf Frankfurt und den Gerichtstermin, der die Rechtslage klären oder auch weiter verkomplizieren könnte. Ob dann das letzte Wort im Fall Dieter Baumann gesprochen ist?

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