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Deutsche Hallen-Meisterschaften

Fall Baumann stürzt DLV ins Dilemma

Befangenheitsantrag gegen Rechtsauschuss-Vorsitzenden Schoeppe


24.02.01 (fc) Während in der Helmut-Körnig-Halle bereits reges Treiben herrschte und ein Startschuss nach dem anderen fiel, beschäftigte bei der gut einstündigen Auftaktpressekonferenz mit den DLV-Spitzenfunktionären Prof. Dr. Helmut Digel und Rüdiger Nickel der Fall Baumann die stark präsenten Medien. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gewährt Dieter Baumann sein Startrecht für die Deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund über 3000 Meter und dieses wird ihm auch gewährt. Für zusätzliche Verwirrung sorgte des weiteren ein Befangenheitsantrag von DLV-Seite gegen den Rechtsausschuss-Vorsitzenden Schoeppe.

Es sieht nach einer Never-Ending-Story aus. Baumann sucht selbst den Rechtsweg gegen seine Sperre durch den Weltverband IAAF. „Bis zu dieser Entscheidung ist er vermutlich Frührentner“, stellt Digel in den Raum. Das macht deutlich, dass unter Umständen bis zum Ablauf der ausgesprochenen zweijährigen Sperre es sogar zum Standard für Baumann werden könnte, sich den Weg zu seinen Starts auf nationaler Ebene rechtlich zu erklagen. Das Oberlandesgericht hat Baumann das Startrecht zunächst nur für Dortmund zugesprochen. Rüdiger Nickel stellt klar, dass man sich von Verbandsseite dem beugen muss: „Wir werden uns den nationalen Gerichtssprüchen fügen.“

Nicht damit einverstanden ist natürlich der Weltverband in Monaco. Für den Fall, dass Baumann in Dortmund die Norm für die Hallen-WM in Lissabon läuft, kann man also einen erneuten rechtlichen Schlagabtausch zwischen Baumann, dem DLV und dem Weltverband erwarten.

Eine weitere Gefahr steht im Raum. Allen Athleten, die an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der auch ein gesperrter Athleten antritt, drohen Konsequenzen durch den Weltverband gemäss dessen Statuten. Das betrifft nicht nur die anderen 3000-Meter-Läufer, sondern alle deutschen Athleten, die in Dortmund antreten, was Digel als „lächerliche Regel“ bezeichnet. Er betont: „Mir ist hier nicht bange. Diese Regel kann nicht rechtens sein.“ Nachdem der DLV auch seinen Sportlern Rechtsschutz zusicherte und diese Regel bislang noch nie zur Anwendung gekommen ist, können diese relativ gelassen dieser Gefahr ins Auge blicken, wenngleich natürlich die Verunsicherung entsprechend groß war und ist. Der Verband wünscht sich, dass die unmittelbaren Kontrahenten von Baumann den sportlichen Weg gehen und die Herausforderung suchen. „Wenn jemand glaubt, diese Gefahr nicht in Kauf nehmen zu können, ist das zu respektieren.“

Die Konfusion erfährt weiteren Rückenwind dadurch, dass von DLV-Seite gegen den Vorsitzenden des DLV-Rechtsausschusses, Wolfgang Schoeppe, ein Befangenheitsantrag gestellt wurde. Selbst DLV-Präsident Prof. Dr. Helmut Digel wurde davon überrascht und war nicht in diesen Schritt involviert. Hier entscheidet der DLV-Vize-Präsident Recht, also Dr. Clemens Prokop, alleine. Dieser Befangenheitsantrag sollte allerdings aufgrund des OLG-Schiedsspruches vorerst in den Hintergrund rücken.

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